Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber und für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

1.2. Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, können nachfolgend Sonderregelungen gelten, die jeweils ausdrücklich gekennzeichnet sind. Unternehmer im Sinne dieser Vereinbarung sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3. Die Fotografin schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. 

1.4. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen der Fotografin nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote der Fotografin bleiben – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist – unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Werbung, Prospekten etc.

2.2. Die Erteilung eines Auftrags an die Fotografin kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Die Fotografin übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Erlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.

3. Urheberrecht/Nutzungsrecht

3.1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3.2. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt Folgendes: Von der Fotografin hergestellte Lichtbilder und Bildmaterial sind ausschließlich für den privaten Gebrauch des Auftraggebers vorgesehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches (nicht exklusives und nicht ausschließendes), nicht übertragbares (nicht abtretbares) Nutzungsrecht für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.). Eine kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet, es sei denn, die Fotografin stimmt ausdrücklich zu.

3.3. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt Folgendes:

3.3.1. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

3.3.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

3.3.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der urheberrechtlichen Kennzeichnung der Fotografin.

3.3.4. Jede über Ziffer 3.3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:
• eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
• die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. 3.3.1 AGB dient, 
• jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch wenn es sich um interne elektronische Archive des Auftraggebers handelt),
• die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

3.4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel (nachträgliche Farbbearbeitung, Erstellung von Collagen und ähnliches) ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin erlaubt.

3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung von Lichtbildern der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

3.6. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

4. Leistung und Honorar

4.1. Der Leistungsumfang bemisst sich nach dem Auftrag. In der Regel ist hiermit die Erstellung der Lichtbilder (Fotografie) und die anschließende Bildbearbeitung gemeint.

4.2. Die Fotografin erbringt die Leistung persönlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Fotografin ist allerdings berechtigt, die Nacharbeiten ganz- oder teilweise (Bildbearbeitung; Auswahl etc.) durch Dritte ausführen zu lassen. Die Fotografin haftet in diesem Falle für seine Erfüllungsgehilfen gem. § 278 S. 2 BGB.

4.3. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in diesem persönlichen Stil erstellt und bearbeitet werden.

4.4. Soweit der Fotografin die Leistungserbringung unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 3 BGB ist, bemüht sich die Fotografin um einen geeigneten Ersatz. Die Abstimmung erfolgt im Einzelfall mit dem Auftraggeber. Die Rechte des Auftraggebers nach § 275 Abs. 4 BGB bleiben hiervon unberührt.

4.5. Die Übersendung und Übertragung der Ware erfolgt auf Gefahr der Fotografin, d.h. die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen von diesem bestimmten Dritten abgeliefert wird. Hierzu zählt auch die elektronische Ablieferung.

4.6. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stunden-satz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

4.7. Alle von der Fotografin erbrachten Leistungen sind honorarpflichtig. Fehlt es an der ausdrücklichen Vereinbarung eines Honorars, hat die Fotografin Anspruch auf eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs.

4.8. Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich „ab Werk“ inkl. Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern versteht sich der Preis netto exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.9. Bei fotografischen Begleitungen (Fotoshootings, Hochzeiten, etc.) werden nach Abschluss des Vertrages 25 % der anfallenden Kosten für die fotografische Begleitung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung fällig.

4.10. Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert berechnet.

5. Lieferzeiten

5.1. Von der Fotografin genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen die Fotografin hergeleitet werden.

5.2. Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft iSd Punkt 5.4. handelt – bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens unberührt.

5.3. Für Lieferverzögerungen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Fotografin fallen und für die sie kein Verschulden trifft, haftet sie nicht.

5.4. Ist die Erfüllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen (absolutes Fixgeschäft) und gerät die Fotografin in Verzug, so ist die Fotografin von ihrer Leistungs- und der Auftraggeber von der Gegenleistungspflicht befreit, §§ 275 Abs. 1, 326 BGB.

6. Nebenpflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt die Fotografin frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

6.2. Der Auftraggeber hat bei der Buchung einer fotografischen Begleitung einer Veranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass alle anwesenden Gäste über die fotografische Begleitung informiert sind. Er hat die Einwilligung für die Erstellung von Lichtbildern, die auch die Gäste abbilden können, einzuholen. Der Auftraggeber hat die Fotografin vor Beginn der Veranstaltung darüber zu informieren, wenn Gäste eine fotografische Abbildung nicht wünschen.

7. Kündigung

7.1. Der Auftraggeber kann vor Ausführung der Leistung (Erstellung Lichtbilder) den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat die Fotografin Anspruch auf ein Ausfallhonorar.

7.1.1. Dies bemisst sich im Falle einer fotografischen Begleitung einer Hochzeit/Veranstaltung ab 8 Stunden wie folgt:
• Kündigung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25% der vereinbarten Gesamtsumme;
• Kündigung ab 6 Wochen vor dem gebuchten Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme;
• Kündigung ab 1 Woche vor dem gebuchten Termin: 70 % der vereinbarten Gesamtsumme;
• ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde.

7.1.2. Bei sonstigen Aufträgen gelten nachfolgende Pauschalen:
• Kündigung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25 % der vereinbarten Gesamtsumme;
• ab 1 Woche vor dem gebuchten Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung;
• ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

7.1.3. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass der Fotografin durch den Ausfall gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.2. Unter Ziffer 7.1. genannte Kosten fallen nicht an, wenn Kündigung auf einem Umstand beruht, welche die Fotografin zu verschulden hat.

7.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung

8.1. Die Fotografin haftet dem Auftraggeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.2. In sonstigen Fällen haftet sie – soweit in Ziffer 8.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 ausgeschlossen.

8.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

8.4. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

8.5. Bei einer fotografischen Begleitung einer Veranstaltung muss die Fotografin die einzige professionelle Fotografin sein. Eine Haftung auf Grund fremder Einflüsse (fremde Blitzsysteme / Einwirken anderer Fotografen) besteht nicht.

9. Gewährleistung und Verjährung

9.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

9.2. Bei Verträgen mit Unternehmern verjähren Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

10. Datenschutz

10.1. Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.

10.2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

10.3. Der Auftraggeber ist für die Inkenntnissetzung und Einverständniserklärung der Gäste verantwortlich.

10.4. Eine Weitergabe der Daten an Dritte durch die Fotografin findet nicht statt.

10.5. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

10.6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.

10.7. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber jederzeit an die Fotografin wenden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

11.2. Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Wohnsitz der Fotografin. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Die Fotografin ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stuttgart, den 21.01.2025

Based in Stuttgart, Germany
phone +49 177 917 03 31
mail hello@
alissakatharinabeer.com
instagram @alissabeer_

© 2025 Alissa Beer 
Photographer + Content Creator

mostly seen in
Puglia, Provence and Ibiza

Brand Identity w/ Studio
@katharinaundkatharina

Contact
Shop coming soon